Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto, 140,00 € Bußgeld

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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