Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 63,33, in FR AS Lübbenau begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor mit Beweisfoto 129 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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