Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Kamen, auf der BAB 1, bei km 317,260, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto 97 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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