Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lichtenfeld, B 289, Abschnitt 230, km 3.000, Ri. Coburg am 20.03.2016 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 44 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 144 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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