Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 20,3, Höhe Brückenbauwerk 8 Ü1, in FR Prenzlau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 154 km/h durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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