Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lübeck, auf der B 75, bei km 8,9, Fahrtrichtung HL-Zentrum mit 46 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFISTAR S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Hansestadt Lübeck übersandt.

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