Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät und Foto 143 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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