Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, im Bereich von km 53,8, in Fahrtrichtung Frankfurt Oder um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0 , Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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