Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 192, Krzg. Neu Schloen / Kargow, Abs. 340, km 1,6 – 1,8, in Ri. Penzlin um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax Traffiphot S, Bild
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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