Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur um 32 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax TraffiStar S 330, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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