Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 13, Abzweig Fahrenholz, Hh.BHS, in Richtung Bad Doberan um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Film, Bild, Bußgeld: 90,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock
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