Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 29, zw. Binz u. Prora, Höhe Abf. Dollahner Str., i.R. Prora um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen erhob 40,00 € Bußgeld
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