Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 29, zw. Binz u. Prora, Höhe Abf. Dollahner Str., i.R. Prora um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Vordruck Anhörung

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