Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der L 76, Höhe Kreuzung Diedersdorf, Abs. 0025, zw. km 3,0 und 3,3, in FR Teltow um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Einseitensensor, Messgerät ES3.0, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee Formular Anhörung
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