Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 73614, Schorndorf, auf der B 29, FR Stuttgart um 22 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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