Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 75305 Gem. Neuenbürg-Dennach, auf der K 455, i. h. Einmündung Scheppelsweg, Fahrtrichtung L 339 um 28 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 88 km/h, Beweismittel: Messgerät speedophot RADAR

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Enzkreis übersandte Formular Anhörung

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