Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Ri. Hannover um 38 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung

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