Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Darmstadt, auf der A 67, bei km 25,0, FR Mannheim um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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