Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau um 16 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h, Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung

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