Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Fuldatal, OT Wahnhausen, B 3, Bereich Fußgängerüberweg um 33 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 83 km/h, Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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