Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Kamen, auf der BAB 1, in Höhe km 317,200, RF Köln um 34 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Unna übersandte Anhörungsbogen

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