Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wetzlar, auf der A 45, Ri. Dortmund, bei km 162,250, in der Baustelle um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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