Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Vlotho, auf der BAB 2, in Höhe km 302,500, in der Gem. Vlotho, FR Hannover um 45 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 165 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Anhörung

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