Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit .außerhalb geschlossener Ortschaften Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stammham, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 880, bei km 5,750 um 21 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h, Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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