Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 199, Abzweig Lauchhammer Ost/Süd, Richtung Senftenberg
um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Oberspreewald-Lausitz

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