In Alzey, Gem. Alzey, A 61, Höhe km 322,901, FR Ludwigshafen wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung. Bußgeld: 100,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid

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