Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 72813, Gem. St. Johann-Upfingen, K 6700, Höhe km 2,06 um 52 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 152 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ESO 3.0 mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen
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