Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankenthal, Gem. Frankenthal, auf der A 6, bei km 570,5 FR Mannheim um 61 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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