Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Viernheim, auf der A 6, in Höhe km 557,8, Richtung Westen/Kaiserslautern um 55 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 155 km/h, Beweismittel: Messgerät Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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