Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wallenhorst, auf der B 68, bei km 7,95, Richtung Bersenbrück um 42 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 142 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Zeugenfragebogen
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