Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,702, Ri. Rüdesheim um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Bußgeld: 70,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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