Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 11, im Bereich von km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW 8 Ü1, in Fahrtrichtung Prenzlau um 33 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 153 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Bild

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen

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