Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel um 41 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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