Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Kamen, auf der BAB 2, bei km 409,900, FR Oberhausen um 59 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 189 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen 

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