Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Borna, B 176, i.H. Straßenmeisterei, FR Bad Lausick um 32 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h, Beweismittel: Messgerät Leivtec XV3, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Große Kreisstadt Borna übersandte Formular Anhörung

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