Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Weyhe, auf dem Richtweg, Richtung Bahnhofstraße um 33 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 63 km/h, Beweismittel: Messgerät SpeedoPhot , Foto

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandte Zeugenfragebogen

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