Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock um 36 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 76 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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