Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bad Honnef-Schmelztal, auf der L 144, FR Bad Honnef um 22 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 62 km/h, Beweismittel: Messgerät VDS M5 digital, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
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