Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bonn, auf der Mainzer Straße, Höhe Haus-Nr. 342 um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 77 km/h, Beweismittel: Messung mit ESO 3.0

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bonn übersandte Zeugenfragebogen

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