Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 77 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Zeugenfragebogen
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