Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Meschede-Berge, auf der L 541, Oberberger Straße 101, FR Wentholthausen um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 77 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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