Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rheda-Wiedenbrück, auf der Bielefelder Straße, Hausnr. 140 a, FR Gütersloh um 11 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: Messgerät Speedophot. Bußgeld: 20,00 €, Verwarnung nicht angenommen
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh erließ Bußgeldbescheid
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