Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Sulzbach (Taunus), auf der B 8, Höhe MTZ, FR Höchst-A 66 um 36 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt Anhörung im Bußgeldverfahren

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