Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 12619 Berlin Marzahn,auf der Gülzower Str. Richtung Heinrich-Grüber-Straße um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 66 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto, 35,00 € Verwarnungsgeld
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung
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