Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schwerte, BAB 1, bei km 332,450, FR Bremen um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen

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