Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bergheim, auf der B 252, hinter Einmündung L 616, in Fahrtrichtung Steinheim um 30 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Höxter übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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