Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, zw. AS Bad Doberan und AK Rostock um 34 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 114 km/h, Beweismittel: Lichtmessverfahren, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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