Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 10553, Berlin, Mitte, Tangente BAB A 100, Ri. Seestraße um 42 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Messgerät Multanova 6 F Digital, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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