Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit Erhebung von 30,00 € Verwarnungsgeld geahndet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 70825, Korntal-Münchingen, Gemarkung, B 10, ca. i.H. Einmündung Schwieberdinger Straße, FR Vaihingen an der Enz um 20 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h, Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Verwarnung/Anhörung

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