Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lengerich, auf der BAB 1, km 241,820, FR Bremen um 68 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 148 km/h, Beweismittel: Messgerät MULTANOVA 6 F, Bußgeld: 880,00 Regelsatz wegen Vorsatz verdoppelt, Fahrverbot 2 Monate

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt  erließ Bußgeldbescheid

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